Was trägt die InphA zum Schutz der Verbraucher bei? 

Die Arzneimitteluntersuchung ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Die InphA erfüllt diese Kontrollfunktion als amtliches Arzneimitteluntersuchungslabor jeden Tag für die sechs Bundesländer Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Saarland und Schleswig-Holstein. Die wissenschaftlichen und technischen Mitarbeiter der InphA untersuchen seit 1995 die von den Arzneimittelüberwachungsbehörden eingesandten Proben und tragen dadurch zur Sicherung einer einwandfreien Qualität der in Verkehr befindlichen Arzneimittel und zum Schutz der Verbraucher bei. 

Entscheidend für die Arbeit im Verbraucherschutz ist die absolute Unabhängigkeit und Neutralität der mit der Beurteilung der Qualität betrauten Personen. 

In den vielen Jahren ihrer Tätigkeit hat die InphA festgestellt, dass sich die Qualität von Arzneimitteln im legalen und im illegalen Arzneimittelmarkt deutlich unterscheidet. Grundsätzlich kann die Aussage getroffen werden, dass die in Deutschland legal im Verkehr befindlichen Arzneimittel von einer sehr hohen Qualität sind. Ganz anders sind die Erkenntnisse der InphA im illegalen Arzneimittelmarkt. Ein großer Teil der illegal z.B. über das Internet vertriebenen Arzneimittel weist zum Teil erhebliche Qualitätsmängel auf. Teilweise liegen gefälschte Arzneimittel vor, die keinen, den falschen, zu wenig, zu viel oder verunreinigten Wirkstoff enthalten. Immer wieder enthalten als rein pflanzlich beworbene Arzneimittel anstelle oder zusätzlich zu den pflanzlichen Arzneistoffen nicht auf der Verpackung deklarierte hochwirksame Arzneistoffe.

Sind Arzneimittel aus dem Internet sicher?

Arzneimittel sind oft teuer und Apothekerpreise sprichwörtlich. Das Internet-Zeitalter bringt es daher mit sich, dass mehr und mehr Mitbürger auf der Jagd nach Schnäppchen auch Arzneimittel über das Internet bestellen. Dies ist grundsätzlich in Ordnung. Doch das Internet birgt erhebliche Gefahren. Patienten werden durch online ausgestellte Rezepte in vermeintlicher Sicherheit gewogen. Internetseiten werden von Betrügern täuschend ähnlich nachgebaut und verleihen den Nutzern das Gefühl, sich auf einer ihnen bekannten und vertrauten Seite zu befinden.

Tipps zum Arzneimittelkauf im Internet

Um hier Abhilfe zu schaffen, wurde ein Register derjenigen Apotheken erstellt, die in Deutschland legal Versandhandel mit Arzneimitteln betreiben dürfen. Welche Apotheken eine solche Erlaubnis besitzen, kann beim Deutschen Institut für medizinische Dokumentation und Information unter folgendem Link in Erfahrung gebracht werden: Versandhandels-Register der Apotheken (Link https://www.bfarm.de/DE/Arzneimittel/Arzneimittelinformationen/Versandhandels-Register/_node.html)

Aufklärung der Verbraucher

Informationsblätter des Bundesgesundheitsministeriums: 

„Informationsblatt Arzneimittelfälschungen“

„Informationsblatt So schützen Sie sich vor gefälschten Arzneimitteln“ 

“Informationsblatt des Bundeskriminalamts: „Arzneimittelkauf über das Internet“

Warnungen der Behörden:

Bedenkliche Arzneimittel, Warnungen des RP-Darmstadt (Link https://rp-darmstadt.hessen.de/gesundheit-und-soziales/arzneimittel-apotheken/bestellung-im-internet)

Beiträge der InphA:

  • NDR und SZ: 

So trickst die Abnehmindustrie

Die Tricks der Diätindustrie

  • Publikation u.a. basierend auf Untersuchungen der InphA: 

„Sibutramin in chinesischen Schlankheitskapseln“